Die Metaphysik Der Sitten - Immanuel Kant - Bog
209,95 kr
+ 29,95 kr
DIE METAPHYSIK DER SITTEN Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre - Vorrede Tafel der Einteilung der Rechtslehre Einleitung in die Metaphysik der Sitten I. Von dem Verhältnis der Vermögen des menschlichen Gemüts zu den Sittengesetzen. / II. Von der Idee und der Notwendigkeit einer Metaphysik der Sitten / III. Von der Einteilung einer Metaphysik der Sitten / IV. Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten (philosophia prartica universalis) Einleitung in die Rechtslehre § A. Was die Rechtslehre sei? / § B. Was ist Recht? / § C. Allgemeines Prinzip des Rechts / § D. Das Recht ist mit der Befugnis zu zwingen verbunden / § E. Das strikte Recht kann auch als die Möglichkeit eines mit jedermanns Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zusammenstimmenden durchgängigen wechselseitigen Zwanges vorgestellt werden Anhang zur Einleitung in die Rechtslehre Vom zweideutigen Recht (ins aequivocum): I. Die Billigkeit (aequitas) / II. Das Notrecht (ins necessitatis) Einteilung der Rechtslehre: A. Allgemeine Einteilung der Rechtspflichten / B. Allgemeine Einteilung der Rechte Einteilung der Metaphysik der Sitten überhaupt. I. Teil. Das Privatrecht vom äußeren Mein und Dein überhaupt 1. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres als das Seine zu haben § 1. / § 2. Rechtliches Postulat der praktischen Vernunft / § 3. / § 4. Exposition des Begriffs vom äußeren Mein und Dein. / § 5. Definition des Begriffs des äußeren Mein und Dein. / § 6. Deduktion des Begriffs des bloß-rechtlichen Besitzes eines äußeren Gegenstandes (possessio noumenon) / § 7. Anwendung des Prinzips der Möglichkeit des äußeren Mein und Dein auf Gegenstände der Erfahrung / § 8. Etwas Äußeres als das Seine zu haben, ist nur in einem rechtlichen Zustande, unter einer öffentlich gesetzgebenden Gewalt, d. i. im bürgerlichen Zustande, möglich / § 9. Im Naturzustande kann doch ein wirkliches, aber nur provisorisches äußeres Mein und Dein statt haben 2. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres zu erwerben § 10. Allgemeines Prinzip der äußeren Erwerbung; 1. Abschnitt. Vom Sachenrecht (§11. Was ist ein Sachenrecht? / § 12. Die erste Erwerbung einer Sache kann keine andere als die des Bodens sein / § 13. Ein jeder Boden kann ursprünglich erworben werden, und der Grund der Möglichkeit dieser Erwerbung ist die ursprüngliche Gemeinschaft des Bodens überhaupt / § 14. Der rechtliche Akt dieser Erwerbung ist Bemächtigung (occupatio) / § 15. Nur in einer bürgerlichen Verfassung kann etwas peremtorisch, dagegen im Naturzustände zwar auch, aber nur provisorisch, erworben werden / § 16. Exposition des Begriffs einer ursprünglichen Erwerbung des Bodens / § 17. Deduktion des Begriffs der ursprünglichen Erwerbung) / 2. Abschnitt. Vom persönlichen Recht. §§ 18-21 / 3. Abschnitt. Von dem auf dingliche Art persönlichen Recht. §§ 22, 23 (1. Titel: Das Eherecht. §§ 24-27 / 2. Titel: Das Elternrecht. §§ 28, 29 / 3. Titel: Das Hausherren-Recht. § 30; Dogmatische Einteilung aller erwerblichen Rechte aus Verträgen. § 31; I. Was ist... ...
Other options available on the web
Sold by | Item price | Delivery | Total price | |
---|---|---|---|---|
Saxo.com | 209,95 kr | 29,95 kr | 239,90 kr |